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Fördermittel Photovoltaik

Profitieren Sie vom Nullsteuersatz gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG

Sparen Sie jetzt bares Geld. Z.Zt. gilt für die Anschaffung von Photovoltaikanlagen in Deutschland der Nullsteuersatz gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 1 UstG.

Als nachhaltige und umweltfreundliche Art der Energieerzeugung wird die Anschaffung von Photovoltaikanlagen sowie dessen Installation staatlich gefördert. Der Verkauf Ihres selbst produzierten Solarstroms wird durch die Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert und ist zusätzlich ebenfalls mit dem Nullsteuersatz belegt, sodass Sie keine Umsatzsteuer auf den Stromverkauf zahlen und somit Ihre Investitionskosten schneller wieder einspielen.

Wir informieren Sie gerne zu allen Fragen rund um die Nullsteuerregelung. Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.